eAU stellt der Arzt uns zu

Digitale Krankmeldung an die Kasse

Den „gelben Zettel“ müssen Sie nicht mehr selbst an uns senden. Krankmeldungen werden uns digital als sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt vom Arzt übermittelt.

Krankenkassen werden automatisch informiert

Das Vorgehen mit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war seit Jahrzehnten gelernt:

  1. Den kleinen Abschnitt an den Arbeitgeber senden,
  2. die Langversion an die Krankenkasse
  3. und einen weiteren bei den eigenen Unterlagen abheften.

Ab sofort gehört dieses dreistufige Ritual in den meisten Fällen der Vergangenheit an. Der zweite Schritt entfällt, denn der Arzt ist verpflichtet, die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln.

Das müssen Sie jetzt beachten

Wenn der Arzt Ihnen nur noch zwei Bescheinigungen aushändigt, ist eine davon für den Arbeitgeber und eine für Ihre Ablage. Wer was erhält, ist auf den Ausdrucken vermerkt:

  • „Ausfertigung für den Arbeitgeber“
  • „Ausfertigung für Versicherte“

Bekommen wir als Krankenkasse irrtümlich dennoch eine zweite ausgedruckte Ausfertigung von Ihnen, entstehen unnötige Kosten. Machen Sie deshalb mit und behalten Sie Ihre Krankmeldungen aktiv im Blick.

Ab 2023 geht eAU auch an Arbeitgeber

Ab 1.1.2023 wird es für Sie noch einfacher: Ab dann wird auch Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldung automatisch, digital und sicher übermittelt. Dabei werden nur die relevanten Daten zugestellt, Informationen zu Ihrem Arzt und der gestellten Diagnose erfährt Ihr Arbeitgeber natürlich nicht.

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Veröffentlicht: 06.10.2022 - Aktualisiert: 27.03.2024