Safe in Studium, Praktikum und Ausbildung

So sind Sie immer gut versichert

Mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt eine neue Lebensphase, in der Sie neue Erfahrungen sammeln und vieles in den eigenen Verantwortungsbereich fällt. Da ist eine zuverlässige und kostengünstige Krankenversicherung ein wichtiger Baustein. Gleichzeitig startet auch das Rentenkonto und oft kommen bezahlte Praktika oder ein (Neben-)Job hinzu. Wir erklären Ihnen, worauf Sie dann beim Thema Krankenversicherung achten müssen.

Familienversicherung

Was ist eigentlich die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist eine Versicherung für die Angehörigen unserer Mitglieder. Es ist eine vollwertige Versicherung mit umfassendem Leistungsangebot – und das völlig kostenfrei.

Wie lange kann man „familienversichert“ sein?

Wenn Sie bereits bei uns über die Familienversicherung mitversichert sind, können Sie das bis zu seinem 18. Geburtstag bleiben.

Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, gilt folgendes:

  • Während der Schul- oder Berufsausbildung bzw. eines Hochschulstudiums kann die beitragsfreie Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr weiterbestehen.
  • Diese verlängert sich ggf. um bis zu zwölf Monate, wenn die Ausbildung durch Wehrdienst bzw. einen Freiwilligendienst verzögert oder unterbrochen wird.

Neben dem Alter spielt auch das verfügbare Einkommen eine Rolle bei der Frage, ob man familienversichert bleiben darf.

  • Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt (ohne BAföG) ab dem 01.10.2022 bei einem Mini-Job 520 €/Monat.
  • Die Grenze bei anderweitigen Einkünften liegt bei 470 €/Monat.

So lange können Sie familienversichert bleiben

Bis 18 Jahre Bis 23 Jahre Bis 25 Jahre
Immer, ohne Beschäftigung Ohne Erwerbstätigkeit Mit Schulbesuch/Studium

Wann ist die Familienversicherung nicht möglich?

Keine Familienversicherung für Kinder besteht, wenn der höher verdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen 5.362,50 € (monatlich, Stand 2022) überschreitet und höher ist als das Einkommen des Mitglieds. Sind Elternteile bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so können sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert sein soll.

Ausbildung/FSJ

Was ist zu beachten, damit die Versicherung nahtlos weitergeht?

Bei einer Ausbildung oder einem FSJ benötigen wir lediglich Informationen über den neuen Arbeitgeber oder die zuständige Stelle, um eine Versicherung bei uns nahtlos weiterzuführen.

Füllen Sie dazu unsere Beitrittserklärung aus

Die Beiträge werden automatisch von dem Arbeitgeber an uns abgeführt.

Studium

Was tun, wenn das Studium beginnt?

Bitte senden Sie uns eine kurze Nachricht, wenn Sie bei uns familienversichert sind, ein Studium planen und sich erstmals einschreiben. Wir informieren Ihre Hochschule über Ihren Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren. Dieser wird immer dann neu festgestellt, wenn das Studium an einer anderen Hochschule fortgesetzt wird.

Was ist die Krankenversicherung der Studenten?

Die Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS, ist eine Pflichtversicherung mit gleichbleibend günstigem Beitrag für Studenten und Berufsfachschüler.

Wann beginnt und endet die studentische Krankenversicherung?

Nahtlos – zum Beispiel nach dem Ende der Familienversicherung. Sie besteht dann längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Darüber hinaus ist eine Verlängerung, zum Beispiel aus familiären oder bestimmten persönlichen Gründen, möglich.

Wie viel kostet die KVdS?

Der Beitrag berechnet sich aus 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes, auch wenn kein BAföG bezogen wird. Das tatsächliche Einkommen spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle. Nach dem BAföG besteht meistens ein Anspruch auf einen Zuschuss zu den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen.

Wann setzt sich die Versicherung automatisch fort?

Wenn sie sonst enden würde (z. B. Ende der Familien- bzw. der studentischen Versicherung). Dieser lückenlose Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn nach dem Studium eine Beschäftigung aufgenommen wird.

Die Gesundheitskarte – Schlüssel zu allen Leistungen

Ob familien-, freiwillige, studentische oder eine Versicherung aufgrund einer Beschäftigung – es bestehen volle Leistungsansprüche entsprechend der jeweiligen Versicherungsart. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist dabei der Schlüssel zu unseren Leistungen.

Welche Regeln gelten für Jobs neben dem Studium?

Die Grundlage für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist immer die Immatrikulation:

  • Studierende sind während einer geringfügigen Beschäftigung (kein Praktikum) in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 520 €* monatlich verdienen („Minijob“).
  • In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, wobei Arbeitgeber 15 % und Beschäftigte 3,6 % des Verdienstes als Beiträge entrichten.

Wichtig sind folgende Sonderregelungen:

  • Versicherungsfrei ist eine kurzfristige Beschäftigung, die für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist.
  • Werden diese Grenzen überschritten, besteht trotzdem Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn Studierende nur in den Semesterferien oder während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Für die Rentenversicherung gilt dieses sogenannte „Werkstudenten-Privileg“ nicht.
  • Während einer Beschäftigung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Unfallversicherung.

Werkstudententätigkeit

Was ist bei einer Werkstudententätigkeit zu beachten?

Um während einer Werkstudententätigkeit weiterhin in der KVdS versichert zu sein, darf die Tätigkeit während der Vorlesungszeit an maximal 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. In den Semesterferien oder Vorlesungsfreien Zeiten darf auch mehr gearbeitet werden. Bei geringen Einkommen (siehe Einkommensgrenzen Familienversicherung) ist ggf. die beitragsfreie Familienversicherung möglich.

Wie viel kostet die KVdS für Werkstudenten?

Mit einer Werkstudententätigkeit wird das Einkommen grundsätzlich nicht für die Beitragsberechnung in der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Der Beitrag der KVdS ändert sich nicht.

Vorgeschriebene Praktika

Wie kann man sich bei einem Praktikum ohne Arbeitsentgelt versichern?

Bei einem Praktikum ohne Arbeitsentgelt ist eine Familienversicherung möglich – unter Einhaltung der Alters- und Einkommensgrenzen:

  • vor oder während des Studiums
  • nach Abschluss des Studiums

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine KVdS durchgeführt werden.

Was ist bei einem Praktikum mit Arbeitsentgelt zu beachten?

  • Vor- und Nachpraktikum: Wird bei einem Praktikum vor Studienbeginn oder nach Abschluss des Studiums Arbeitsentgelt erzielt, wird dieses Praktikum wie eine normale Beschäftigung behandelt. Hier erstellt der Arbeitgeber eine Meldung und führt die Sozialversicherungsbeiträge an uns ab.
  • Zwischenpraktikum: Bei einem Praktikum während des Studiums in dem Arbeitsentgelt erzielt wird, ist eine Familienversicherung unter Einhaltung der Alters- und Einkommensgrenzen möglich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine KVdS durchgeführt werden.

Unser Service für Studierende

Für Praktika und duale Studiengänge empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung, ebenso zu den Auswirkungen von Einkommen und von Versicherungspflicht auf die beitragsfreie Familien- bzw. die studentische Krankenversicherung.

Stellen Sie uns Ihre Fragen

Weiterführende Informationen

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Wie sieht der Krankenversicherungsschutz innerhalb der EU aus?

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung.

  • Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab.
  • Dazu gehören neben der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel.
  • Selbst eine sehr teure Behandlung in einem Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation wird bezahlt. Ausschlaggebend ist nur, ob die erbrachte Leistung aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten dringend notwendig ist.

Es gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Der Patient darf sich nur bei Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen, die zum jeweiligen System der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Privatärztliche Behandlungen gehören nicht dazu.

Wichtige Informationen zur EHIC:

  • Häufig haben sich in Urlaubsorten Privatärzte niedergelassen, öffentliche medizinische Versorgung ist dagegen schwer erreichbar.
  • Da die medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährleistet werden kann, werden die Kosten für einen Krankenrückstransport nach Deutschland nicht übernommen.
  • Gerade bei Reisen mit der Familie sollte man deshalb über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung auch bei Reisen ins EU-Ausland nachdenken.

Was ist außerhalb der EU zu beachten?

Wenn Sie sich außerhalb der Europäischen Union aufhalten, sollten Sie sich zusätzlich privat versichern, da die Behandlungskosten nicht von uns übernommen werden können. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung zum günstigen Tarif können Sie über unseren Partner, den Münchener Verein, abschließen.

Mehr zur privaten Zusatzversicherung

Längerer Auslandsaufenthalt

Gerne beraten wir Sie individuell zum Thema Krankenversicherungsschutz, wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt innerhalb oder außerhalb der EU planen.

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Veröffentlicht: 10.10.2022 - Aktualisiert: 27.03.2024