Damit die Kasse dreimal klingelt

Prämie für Azubis und Dual-Studenten

Jung sein und gesund bleiben – das zahlt sich bei uns aus. Mit dem Wahltarif AzubiPro spendieren wir Auszubildenden und Dual-Studierenden dreimal bis zu 150 Euro Extra-Taschengeld pro Jahr.

Ihre Vorteile

Bis zu 450 Euro in 3 Jahren

Die Prämie von bis zu 150 Euro zahlen wir jährlich aus, wenn Sie fit und gesund bleiben. Und das volle drei Jahre lang. Das heißt: insgesamt bis zu 450 Euro während einer Ausbildung bzw. einem dualen Studium. Die genaue Prämienhöhe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Prämie wird jeweils nach Beginn eines jeden Vertragsjahres auf das gewünschte Konto überwiesen.

Flexibel einsteigen

Der Wahltarif kann unabhängig vom Ausbildungs- bzw. Studienjahr abgeschlossen werden, solange Sie sich in der Ausbildung befinden. Die Laufzeit beträgt immer volle drei Jahre, auch wenn die Ausbildung vorher endet.

In nur 3 Schritten zur Prämie

  1. Zur BKK VerbundPlus wechseln
  2. Zum Wahltarif AzubiPro anmelden
  3. Jährlich Prämie kassieren

Zum Anmeldeformular

Wahltarif AzubiPro: Ja oder nein?

Wann der Wahltarif bestens geeignet ist

Vom Wahltarif AzubiPro profitieren alle Auszubildenden und Dual-Studierenden, die etwas für ihre Gesundheit tun und selten krank sind.

Der Wahltarif ist von Vorteil,

  • wenn Ärzte allenfalls für Vorsorgeleistungen wie z. B. Zahnvorsorge oder Impfungen aufgesucht werden,
  • wenn in der Regel keine ärztlichen Behandlungen, Heilmittel- oder therapeutische Anwendungen oder Medikationen benötigt werden.

Wer sollte den Wahltarif besser nicht nutzen?

Wenn während der Vertragslaufzeit regelmäßig medizinische Behandlungen oder Dauermedikamente notwendig sind, wirken sich diese auf die Prämienzahlung aus – gegebenenfalls muss auch auf den Risikobehalt zurückgegriffen werden.

In diesen Fällen kann der Wahltarif von Nachteil sein:

  • bei vorliegenden chronischen Erkrankungen, z. B. Asthma
  • bei laufende oder hinzukommenden kieferorthopädischen Behandlungen
  • bei Behandlungen von Unfallfolgen

Was passiert, wenn das Gesundbleiben nicht klappt?

Der AzubiPro-Tarif hat den Vorteil, dass die folgenden Leistungen nicht von der Prämie abgezogen werden:

  • alle Vorsorgeleistungen
  • alle Besuche beim Arzt (Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt), bei denen kein Rezept, keine Verordnung für Arznei-, Hilfsmittel und keine verordnete Heilbehandlung (z. B. Krankengymnastik) hinzukommt
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Wird darüber hinaus doch einmal eine Leistung benötigt, werden die Behandlungskosten von der jährlichen Prämie abgezogen. Wenn die Kosten höher als die jährliche Prämie ausfallen, kann der Risiko-Selbstbehalt fällig werden (10 Euro pro Jahr). Da die Prämien jeweils im Voraus ausgezahlt werden (die erste nach erfolgreichem Vertragsschluss), kann die Forderung im Einzelfall nach Ablauf des letzten Jahres maximal 160 Euro betragen.

Noch Fragen?

Fragen zum Wahltarif? Unser Kundenmanagement berät gerne ausführlich und individuell, wie der Einstieg in den Wahltarif am besten gelingt!

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Veröffentlicht: 10.10.2022 - Aktualisiert: 27.03.2024