Mundhygiene und Zahngesundheit

Mundhygiene: Tipps für gesunde Zähne und Zahnfleisch

Eine gute Mundhygiene ist nicht nur für ein strahlendes Lächeln wichtig, sondern auch für die Gesundheit Ihres gesamten Körpers. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.

Was sind positive Effekte einer guten Mundhygiene?

Beugen Sie Zahnproblemen wie Karies, Zahnfleischerkrankungen und Mundgeruch vor: Bakterien, die sich auf den Zähnen und im Mund ansammeln, können zu Entzündungen führen und sich langfristig negativ auf die allgemeine Gesundheit auswirken – etwa in Form von Herzkrankheiten und Diabetes. Vermeiden Sie diese Probleme durch:

  • regelmäßiges Zähneputzen
  • Zahnseide 
  • den Besuch beim Zahnarzt

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Wir bezahlen erwachsenen Versicherten (ab 18 Jahre) 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr.

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Die neun goldenen Regeln der Mundhygiene

1. Immer von Rot nach Weiß putzen

Vom Zahnfleisch ausgehend Richtung Zahn putzen. Durch rüttelnde Bewegungen und sanften Druck auf die Zahnbürste lassen sich die weichen Beläge entfernen. 

Wichtig: Alle drei Monate sollte die Zahnbürste gewechselt werden.

2. Wählen Sie die richtige Zahnpasta

Achten Sie beim Kauf auf den sogenannten RDA-Wert der Zahnpasta auf der Verpackung. Dieser gibt den Schleif-Grad an. Nur Produkte mit einem RDA-Wert zwischen 30 und 70 dürfen regelmäßig angewendet werden. 

3. Denken Sie an die Zahnzwischenräume

Leider kommt die Zahnbürste nicht überall hin, wo noch Keime lauern. Mithilfe von Zahnseide oder einer Interdentalbürste können diese aus den Zahnzwischenräumen entfernet werden. 

4. Verwenden Sie eine Mundspüllösung

Spülen Sie den Mund einmal am Tag für jeweils 30 Sekunden mit der fluoridhaltigen Lösung. Dies verzögert die Neubildung von Zahnbelag.

5. Vergessen Sie die Zunge nicht

Etwa sechzig % aller Bakterien in der Mundhöhle befinden sich auf der rauen Oberfläche der Zunge. Die weißlichen oder gelblichen Beläge sollten jeden Tag entfernt werden. Dazu Zungenbürste oder Schaber weit hinten auf der Zunge ansetzen und nach vorne ziehen, mehrfach wiederholen.

6. Achtung bei Säurehaltigem

Zucker- und säurehaltige Lebensmittel greifen den Zahnschmelz an. Deshalb sollten Sie nach dem Essen mindestens 30 Minuten mit dem Zähneputzen warten. Besser ist es, den Mund zunächst mit Wasser auszuspülen.

7. Kauen Sie Kaugummi

Durch das Kauen wird zum einen mehr Speichel produziert, der die Zähne reinigt, zum anderen stärkt diese Art von Massage das Zahnfleisch. Außerdem neutralisiert Kaugummikauen den pH-Wert im Mund.

8. Gönnen Sie sich regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung

Trotz regelmäßigen Zähneputzens empfehlen Zahnärzte je nach Zustand der Zähne zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Hierbei werden schwer zugängliche Beläge entfernt und Bakterien so der Nährboden entzogen. Patienten mit einer chronischen Parodontitis und ältere Menschen sollten öfter zur PZR gehen.

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9. Richtige Zahnpflege schon im Kindesalter

Die Keime kariöser Milchzähne können auch die Folgezähne befallen. Müssen verfaulte Milchzähne entfernt werden, wachsen die bleibenden Zähne häufig schief nach. Dann drohen etwa Fehlstellungen im Gebiss, die später aufwendig kieferorthopädisch behandelt werden müssen. Eltern sollten für die Pflege der Zähne ihrer Kleinen von Anfang an eine weiche Zahnbürste und eine spezielle Kinderzahnpasta verwenden.

Etwa ab dem dritten Lebensjahr können Kinder auch schon selbst mithilfe der KAI-Technik ihre Zähne putzen: Zuerst die Kauflächen (K) schrubben, dann die Außen- (A) und Innenflächen (I) mit kreisenden Bewegungen säubern.

Wichtig: Kontrolle der Eltern nach dem Putzen.

Schnuller-Tipp!

Lecken Sie Schnuller oder Löffel nicht ab, bevor Sie sie Ihrem Kind geben, da ansonsten Kariesbakterien auf das Gebiss des Kindes übertragen werden können.

Unser LeistungsPlus

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für eine Fluoridierung mit Lack vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag bis zu viermal pro Jahr und vom 6. bis zum 18. Geburtstag zweimal pro Jahr, bei hohem Kariesrisiko weiterhin viermal pro Jahr. Diese Leistung wird über Ihre eGK abgerechnet.

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Veröffentlicht: 18.03.2024 - Aktualisiert: 23.04.2024