Wenn Pflege nötig wird

In 7 Schritten zur bestmöglichen Versorgung

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine Operation können von heute auf morgen aus einem gesunden Menschen einen Pflegefall machen. Oft kommt Pflegebedürftigkeit aber schleichend. Wie Sie die Anzeichen erkennen – und wie Sie als Versicherte der BKK VerbundPlus Hilfe bekommen können, lesen Sie hier.

Anzeichen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen und Symptome haben – körperliche ebenso wie geistige und kognitive. Typische Warnsignale, die Anzeichen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit sein könnten, umfassen zum Beispiel:

  • Alltägliche Verrichtungen wie Hausarbeit und Körperpflege fallen schwer
  • Körperkraft und Beweglichkeit werden stets weniger
  • Das Gedächtnis lässt nach
  • Personen werden öfter verwechselt
  • Das Zeitgefühl gerät durcheinander
  • Isolation und immer weniger Sozialkontakte
  • Die Stimmung ist häufig depressiv oder grundlos aggressiv

Was tun, wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden?

1. Lassen Sie sich bei Ihrer BKK VerbundPlus beraten.

Pflegekasse: persönlich, per Post, telefonisch, per E-Mail, OGS, Homepage.

Zur Pflege auf der Website Pflegeberatung durch SpectrumK

2. Beantragen Sie möglichst zeitnah einen Pflegegrad.

Die passenden Formulare finden Sie hier: https://www.bkk-verbundplus.de/pflege/. Der Medizinische Dienst stellt dann auf Basis eines Gutachtens den Pflegegrad fest. Legen Sie dafür ärztliche Unterlagen sowie Informationen bereit, welche Tätigkeiten noch alleine möglich sind und welche nicht. Die Gutachter wollen sowohl mit den Betroffenen als auch mit einer Vertrauensperson sprechen.

3. Planen Sie die Pflege.

Soll sie in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause – ggf. mit Unterstützung eines mobilen Pflegedienstes, Mahlzeiten-Lieferdienst, Haushaltshilfe etc. – stattfinden? Auch hierzu beraten wir Sie gerne!

4. Besprechen Sie die Pläne.

Besprechen Sie die Pläne mit dem oder der Pflegebedürftigen, damit eine für alle akzeptable Lösung gefunden wird.

5. Planen Sie die Finanzierung.

Wenn der oder die Betroffene vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert war, übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Kosten für Pflege und unterstützende Dienstleistungen.

6. Besuchen Sie einen Pflegekurs

Wenn Sie selbst die Pflege, ganz oder teilweise übernehmen wollen, können Sie einen Pflegekurs besuchen. Dies ist über unseren Leitungserbringer SpectrumK oder über einen örtlichen Pflegedienst möglich.

7. Regeln Sie die gesetzlichen Vollmachten

Regeln Sie die gesetzlichen Vollmachten, Patientenverfügung etc. gemeinsam mit dem oder der Pflegebedürftigen.

TIPP 1: Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Falls Sie Ihre Arbeitszeit dauerhaft reduzieren, um Angehörige zu pflegen, bekommen Sie ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Zudem übernimmt die Pflegekasse manche Kosten für:

  • nötige Umbauten in der Wohnung
  • Pflegehilfsmittel wie Bettschutz-Einlagen und Hausnotruf
  • Dienstleistungen wie Reinigungshilfe oder Einkaufsdienst
  • nötige Fahrdienstleistungen
  • Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall

TIPP 2: Gesetzlicher Anspruch in plötzlich eintretenden Fällen

Bei plötzlich eintretenden Pflegefällen haben nahe Angehörige gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu zehn Tagen plus Pflege-Unterstützungsgeld.

Wir beraten Sie gerne persönlich

So erreichen Sie als BKK VerbundPlus Versicherte die passenden Ansprechpartner:

Besucheradresse: Kaiserstr. 201- 2023, 76133 Karlsruhe
Postanschrift: Zeppelinring 13, 88400 Biberach
Telefonservice: 07351 1824 770

Weitere Informationen zum Thema finden Sie – filterbar nach Schwerpunkten – auch auf unserer Website:

Informationen im Krankheitsfall

War dieser Artikel hilfreich?

Veröffentlicht: 30.06.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024