Bürgerentlastungsgesetz

Krankenkassen melden die Beiträge bis zum 28.2. ans Finanzamt

Seit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar sein. Damit die Finanzämter diese Steuerentlastung korrekt berechnen können, sind die Krankenkassen verpflichtet, die von den Mitgliedern bezahlten Beiträge des Vorjahres bis zum 28.02. an die Finanzämter zu melden. Die BKK VerbundPlus wird die Beiträge des Jahrs 2022 so schnell wie möglich melden.

Welche Beiträge werden dem Finanzamt gemeldet?

Von der Steuer absetzbar sind die vom Arbeitnehmer entrichteten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Bis Ende Februar 2023 melden die Krankenkassen daher alle im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 entrichteten Beiträge dem Finanzamt. Erstattungen z. B. aus einem Bonusprogramm werden nur gemeldet, wenn der Betrag von 150 Euro überschritten wurde. Nicht von der Krankenkasse übermittelt werden die Arbeitgeberanteile.

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Veröffentlicht: 18.01.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024