Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Schneller, sicherer, praktischer

Seit Anfang Oktober ist es soweit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – im Volksmund auch „gelbe Zettel“ genannt – werden elektronisch als sogenannte eAU ausgestellt und automatisch übermittelt. Aktuell noch mit einer Übergangsphase, ab 2022 dann ausschließlich digital. Alles zum aktuellen Stand und zu Ihren Vorteilen als Versicherte.

Was sich ändert

Rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten werden jährlich in Deutschland festgestellt. Bislang mussten die entsprechenden Bescheinigungen gleich vierfach ausgestellt werden – nämlich für die:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Versicherten
  • Krankenkassen
  • Arbeitgeber

Dank der Digitalisierung ist damit seit dem 01.10.2021 zumindest teilweise Schluss: Nun werden die Bescheinigungen als eAU von den Ärztinnen und Ärzten direkt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ärzte, die noch nicht über die technischen Voraussetzungen zur eAU verfügen, können die gewohnte AU-Bescheinigung bis Jahresende alternativ noch ausdrucken. Nach dieser Übergangsregelung ist die eAU dann ab 01.01.2022 jedoch verpflichtend.

Welche Vorteile bringt das mit sich?

Die BKK VerbundPlus hat alle technischen Voraussetzungen für die eAU geschaffen. Dadurch müssen Sie als unsere Versicherten den „gelben Zettel“ nun nicht mehr selbst an die BKK senden und dabei Fristen beachten.

Was, wenn die Technik in der Praxis einmal streikt?

Kein Grund zur Sorge: Sollte aus irgendwelchen Gründen die Datenübermittlung an unsere BKK einmal nicht möglich sein, werden die entsprechenden digitalen Daten gespeichert und an uns versendet, sobald das wieder möglich ist. Bei längerfristigen Ausfällen schickt uns Ihre behandelnde Praxis den Nachweis per Post. Sie müssen sich also in jedem Fall um nichts kümmern.

Wie funktioniert es bei Hausbesuchen?

Wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen infolge eines Hausbesuches ausgestellt werden, übermittelt Ihr behandelnder Arzt uns die Daten elektronisch bis zum Ende des Folge-Werktags.

Was ist mit der Benachrichtigung der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber werden voraussichtlich ab dem 01.07.2022 in das elektronische Verfahren einbezogen. Dann ist es unsere Aufgabe als BKK VerbundPlus, die entsprechenden Daten weiterzugeben. Bis dahin müssen Sie als Versicherte wie gewohnt dafür sorgen, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Im Zuge dessen drucken Ihre Ärztinnen und Ärzte weiterhin eine AU-Bescheinigung aus und unterschreiben diese.

Die 4 Vorteile der eAU im Überblick:

  • Sie müssen sich nicht mehr um die Zusendung der Bescheinigung an unsere BKK – und ab Mitte 2022 auch nicht mehr an den Arbeitgeber – kümmern
  • Die Zustellung auf digitalem Weg ist schneller und sicherer
  • Die eAU spart Zeit und Ressourcen 
  • Die Dokumentation wird nachvollziehbarer und lückenloser

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Veröffentlicht: 10.09.2021 - Aktualisiert: 27.03.2024